Die Erweiterung, Errichtung oder Übernahme von Bauvorhaben ist genehmigungspflichtig.
Einen Antrag erhaltet ihr beim Vorstand für die folgenden Bauvorhaben:
Autor: Vera Brönner
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Genehmigungspflichtige Bauvorhaben
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Anleitung zur Sicherung des Wasseranschlusses bei Schließung/Öffnung und bei Frost
Um Schäden an der Wasseruhr vorzubeugen, befolgt bitte die Anleitung bei Absperrung des Wassers im Herbst und bei Frost.
Vor der Inbetriebnahme im Frühjahr bitte ebenfalls die die Anweisungen befolgen.
